Datenschutz mit Augenmaß
Willkommen bei comPM, den Experten für Datenschutz und -sicherheit.
Spätestens seit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahre 2009 dürfte jedem Unternehmer klar sein, welche Konsequenzen durch die Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften drohen. Es sind nicht nur das Bußgeld oder möglicherweise das Verbot der Datenverarbeitung. Vielmehr haftet jeder Unternehmer persönlich und vollumfänglich für eventuelle Verstöße gegen das BDSG. Der dadurch möglicherweise entstehende Schaden ist schwer abschätzbar, kann aber im Extremfall bis zur Geschäftsaufgabe führen. Datenschutzverstöße, dokumentiert durch die unterschiedlichsten Medien, haben uns alle in der letzten Zeit aufgeschreckt. Unzulässige Weitergabe von Daten, Videoüberwachung von Mitarbeitern, Street View, Vorratsdatenspeicherung - die aufgedeckten Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Die Probleme mögen zwischenzeitlich längst gelöst sein, der Imageverlust für diese Unternehmen wirkt aber noch lange nach.
Dort, wo mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird, greifen die Vorschriften des Gesetzgebers zum Datenschutz. So sehen sich Unternehmen, Behörden oder Vereine einer Vielzahl von datenschutzrechtlichen Anforderungen ausgesetzt. Jedes Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern, die automatisiert personenbezogene Daten (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten ...) verarbeiten, muss einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen. Werden besonders sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten) erfasst und ist somit eine Vorabkontrolle (§4f Abs.1 BDSG) erforderlich, dann muss ein Datenschutzbeauftragter unabhängig von der Mitarbeiterzahl bestellt werden. Der interne DSB ist Mitarbeiter des Unternehmens, der externe DSB wird durch entsprechend fachkundig geschulte und ausgewiesene Mitarbeiter eines Datenschutz-Spezialisten - wie der comPM - wahrgenommen. Wir übernehmen gerne die Aufgabe des externen DSB und stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Verfügung. Das Beste ist aber:
Wir holen Sie aus der Haftung.
Durch die Bestellung eines externen DSB holen Sie sich Knowhow ins Haus, das Sie mit einem internen DSB in der Regel nicht abbilden können. Denn wir sind nicht nur qualifiziert und zertifiziert (TÜV), sondern bilden uns ständig weiter und nehmen an Erfa-Kreisen teil. Zudem sind wir Mitglied im Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD). Das garantiert, dass wir wirklich die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigen und der Datenschutz in Ihrem Unternehmen jeweils up-to-date ist. Sollte es - aus welchen Gründen auch immer - dennoch zu einer Fehleinschätzung der Datenschutzsituation durch den externen DSB kommen, dann sind wir gegen derartige Risiken durch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht entsprechend versichert. Die Haftung geht auf jeden Fall von Sie auf uns über. Das dürfte für Sie sehr beruhigend sein.
Ob der Einsatz eines internen oder eines externen DSB in Ihrem Unternehmen angezeigt ist, sollten wir gemeinsam in einem kostenlosen Erstgespräch erörtern. Es ist sicher von Vorteil, dass wir als externe DSB weder betriebsblind sind noch betriebsinternen Interessenkonflikten erliegen. Jahrelange Erfahrung hat uns zudem den Blick für datenschutzrechtliche Notwendigkeiten geschärft, aber auch für die Tatsache, alle Erfordernisse an der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens auszurichten. Deshalb sprechen wir von "Datenschutz mit Augenmaß". Unsere Tätigkeit beinhaltet neben der Pflege des Verfahrensverzeichnisses und der Erstellung eines Datenschutzkonzepts auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter. Die Leistungen regeln wir mit Ihnen vertraglich, was Ihnen nicht zuletzt die Sicherheit gibt, langfristig mit uns zusammen zu arbeiten. Denn auf vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit legen wir großen Wert. Nur so ist es möglich, den implementierten Datenschutz in Ihrem Unternehmen dauerhaft auszubauen und zu festigen. Mit Sicherheit.
Aktuelles
Computer-Kriminalität
verursacht Mrd.-Schäden.
Schäden von mehr als 10 Milliarden Euro entstehen der deutschen Wirtschaft einer Studie zufolge jedes Jahr durch Computer-Kriminalität. Bundesweit sei jedes vierte Unternehmen in den zurückliegenden drei Jahren Opfer von Computer-Kriminalität geworden, berichtete die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft KPMG. Von den meisten Firmen werde der Diebstahl von Kunden- oder Arbeitnehmerdaten zu den größten Risiken gezählt, wie eine Umfrage unter 500 Unternehmen ergeben habe. Als Täter werde von den Unternehmen in fast jedem zweiten festgestellten Fall von Computer- Kriminalität ein Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter vermutet. (Quelle: Bild)
Oberster Datenschützer
für "Quick Freeze"
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat sich für das sogenannte “Quick Freeze” Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. weiterlesen
Eckpunktepapier
Datenschutz in der Arbeitswelt
Seit Jahrzehnten wird über die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für den Beschäftigten-datenschutz diskutiert. Verschiedene, in der Öffentlichkeit stark beachtete Vorfälle in den vergangenen Jahren zeigen, dass eine generelle Regelung des Beschäftigtendatenschutzes notwendig ist.